Mietrecht

 

Das Mietrecht ist etwas kompliziert, wenn es um die Haltung von exotischen Tieren geht. Aber zählen Vogelspinnen überhaupt zu den exotischen Tieren, oder zu den Kleintieren? Genau dieser Frage bin ich nachgegangen....

Da es von Bundesland zu Bundesland andere Gesetzgebungen gibt, befasse ich mich hier mit dem Bundesland Niedersachsen, und dem Landkreis Hameln-Pyrmont. Da es auch unter den Landkreisen unterschiedliche Regelungen gibt!

Eine recht Kuriose Regelung gibt es im Landkreis Hameln-Pyrmont. Dort steht geschrieben: "Die Haltung aller tropischen Giftspinnen ist verboten!". Hält man nun aber eine Vogelspinne die nicht aus den tropischen Gebieten stammt, so ist dieses erlaubt?! Eine Regelung die weder Hand noch Fuß hat, wie die meisten Halter finden. Auch stellt sich hier die Frage, zählen Vogelspinnen zu den Gifttieren? Diese Frage wird in allen Bundesländern, außer Hessen mit Nein beantwortet. Aktuell gibt es nur im Bundesland Hessen eine neue Regelung, worin spezielle Vogelspinnen Arten in der privaten Haltung nicht mehr erlaubt sind.

Da die meisten Vogelspinnen nur eine geringe Körpergröße von durchschnittlich 7-8 cm erreichen fallen sie laut Gesetzgeber unter den Kleintieren im Mietrecht. Da keine Gefahr für Mitbewohner in einem Mehrfamilienhaus ausgeht, besteht auch keine Anmeldepflicht wie bei Hunden und Katzen beim Vermieter. Zwar sollte man seinen Vermieter ruhig darüber informieren, dass man Vogelspinnen hält, ein muss sollte dies jedoch nicht sein.

Man kann sich in den meisten fällen nach dem Gerichtsurteil aus Ansbach richten.

Auch haben die untere Naturschutzbehörde und das Veterinäramt keine Befugnis, private Haushalte zu kontrollieren. Sollte also unerwartet eines der Ämter bei ihnen vor der Tür stehen, müssen sie diese Leute nicht rein lassen. Ausnahme ist natürlich, das ein Durchsuchungsbefehl o.ä. vorgewiesen werden kann.

Bei Wohnungsgenossenschaften zählt das Kleintiergesetz ebenso, wie anderswo auch! Extra Regelungen im Mietvertrag sind meist nicht rechtens, und sollten vom Mieterschutzbund kontrolliert werden.

Da es derzeit keine Einheitliche Regelung gibt, die sich auf alle Bundesländer gleich verteilt, kann ich hier nur den Teil ansprechen, der meine Region betrifft. Zum Haltungsverbot exotischer Tiere in Hessen, werde ich mich hier an der stelle nicht zu äussern.

Eine Auskunft zur aktuellen Gesetzeslage erteilt der Landkreis Hameln-Pyrmont.

Zuständige Ansprechpartner:

Harald Baumgarten
Fachdienst Naturschutz u. Landwirtschaft
Süntelstr. 9 - 31785 Hameln
Tel. 05151 / 903-4403
E-Mail:
harald.baumgarten@hameln-pyrmont.de

Markus Zeibe
Fachdienst Veterinärwesen
Süntelstr. 9 - 31785 Hameln
Tel. 05151 / 903-5413
E-Mail:
markus.zeibe@hameln-pyrmont.de

Liste gefährlicher Tierarten nach § 43a Abs. 1 Satz 2 HSOG
Aktuell gültig im Bundesland Hessen.
Hier geht es zum Pdf Download

www.vogelspinnen-hameln.de Maculata.de