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Ansprechpartner zum Thema "Internationaler Artenschutz / Cites" NLWKN, Betriebsstelle
Hannover-Hildesheim Aufgabenbereichsleiter: Besonders geschützte Tiere CITES Bescheinigungen,
Informationen zur Tierbestandsmeldung nach § 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung bzw. § 3 Abs. 2 Bundeswildschutzverordnung Originalauszug: Wer muss eine Tierbestandsmeldung abgeben? Jeder, der besonders geschützte Wirbeltiere hält, ist dazu verpflichtet, nach Beginn der Haltung den Bestand der Tiere und in Folge alle Änderungen dieses Bestandes der zuständigen Behörde mitzuteilen. Es besteht KEINE Meldepflicht in Niedersachsen für Wirbellose Tiere.
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Informationen sind wichtig:
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